Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Parteien und Vertragsgegenstand
Die Firma Schaschlik & More Catering Müller erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe Ihrer Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Schaschlik & More Catering Müller unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt
Schaschlik & More Catering Müller dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu.
3. Infrastruktur / Organisatorisches
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen, und dass der Ort über eine genügende Zufahrt verfügt. Er ist verpflichtet, Schaschlik & More Catering Müller umgehend, jedoch spätestens bis zu deren schriftlicher Auftragsbestätigung (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Bewilligungen, Konzessionen, SUISA- Gebühren und jede andere Art von Lizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.
4. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.
5. Treuepflicht
Die Firma Schaschlik & More Catering Müller ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
6. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum von Schaschlik & More Catering Müller, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Schaschlik & More Catering Müller geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menuvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.).
7. Nachträgliche Vertragsänderungen
Der Kunde hat Schaschlik & More Catering Müller die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekannt zugeben. Die vom Kunden bekannt gegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Mietmaterial
Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich auf eine Mietdauer von 48 Stunden. Das Material muss im Lager in 4123 Allschwil abgeholt und retourniert werden. Das Material kann auch gegen eine Kostenpauschale geliefert werden. Die Kosten- pauschale ist ein Bestandteil der Offerte.
Besteck, Gläser und Teller können im ungereinigten Zustand retourniert werden, müssen aber von groben Essensresten befreit sein. Bei übermässiger Verschmutzung wird die Reinigung separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Alle anderen Mietobjekte sind im gereinigten Zustand zu retournieren. Ansonsten erlauben wir uns eine Reinigungspauschale zu erheben.
Die Merkblätter für den Umgang mit dem Milchkannen Caquelon und den Raclette Pfännli ist Folge zu leisten. Diese stehen in der Rubrik AGB zum Download bereit. Bei unsachgemässer Behandlung oder mutwilliger Zerstörung wird der Kaufbetrag in Rechnung gestellt.
9. Zahlungskonditionen
Rechnungsbeträge bis CHF 2’000.-; 10 Tage netto.
Für Firmenkunden berechnen wir ab Rechnungsbeträgen von CHF 2’000.– eine Anzahlung von 50 % des Kostenvoranschlags und für Privatkunden 30% Anzahlung auf alle Rechnungsbeträge; zahlbar 10 Tage vor Eventbeginn. Für den restlichen Rechnungsbetrag gilt dann ein Zahlungsziel von 10 Tagen netto.
Bei Zahlungsverzug berechnet Schaschlik & More Catering Müller dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.
10. Allgemeine Bestimmungen
Eine kostenlose Annullation ist bis 7 Tage vor Eventdatum möglich.
Bei einer Annullation 3 – 6 Tage vor dem Eventdatum berechnen wir 50% der Kosten des Kostenvoranschlags (Offertenpreis).
Erfolgt eine Annullation 1-2 Tage vor dem Eventdatum berechnen wir 100 % der Kosten des Kostenvoranschlags (Offertenpreis).
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Schaschlik & More Catering Müller und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Schaschlik & More Catering Müller und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist 4123 Allschwil.
Allschwil im Dezember 2019